Wirtschafts- und Werbegemeinschaften
Gegenstand ist die Durchführung von Werbeaktivitäten zur Stärkung von Orts- bzw. Stadtzentren.
Voraussetzungen
Einreichen können Werbe- und Wirtschaftsgemeinschaften sowie Kooperationen von Werbe- und
Wirtschaftsgemeinschaften mehrerer Ortschaften.
Sämtliche Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung finden Sie in der Förderungsrichtlinie.
Erforderliche Unterlagen
- Rechnungsabschluss der Förderwerberin/des Förderwerbers
- Nachweis der Unterstützung durch die Gemeinde
Fristen
Die Antragstellung muss spätestens 6 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres erfolgen.
Kosten
keine