Wirtschafts- und Werbegemeinschaften

Gegenstand ist die Durchführung von Werbeaktivitäten zur Stärkung von Orts- bzw. Stadtzentren.

Voraussetzungen

Einreichen können Werbe- und Wirtschaftsgemeinschaften sowie Kooperationen von Werbe- und Wirtschaftsgemeinschaften mehrerer Ortschaften. Sämtliche Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung finden Sie in der Förderungsrichtlinie.

Erforderliche Unterlagen

  1. Rechnungsabschluss der Förderwerberin/des Förderwerbers
  2. Nachweis der Unterstützung durch die Gemeinde
+ - Fristen
Die Antragstellung muss spätestens 6 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres erfolgen.
+ - Kosten
keine
+ - Rechtsgrundlagen