Förderung Qualitätsverbesserung von Privatzimmern
Als förderbare Kosten gelten die Erweiterung und/oder Modernisierung von Privatzimmern und
privaten Ferienwohnungen.
Voraussetzungen
Förderungswerbende können Privatpersonen sein, die im Sinne der häuslichen Nebenbeschäftigung mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes Privatzimmer im Umfang von nicht mehr als 10 Betten an ständig wechselnde Gäste vermieten, sofern die Privatzimmer zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens drei Jahre über den Zimmernachweis der örtlichen Tourismusorganisationen zur Vermietung angeboten worden sind.
Sämtliche Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung finden Sie in der Förderungsrichtlinie.
Erforderliche Unterlagen
- Prüfbericht der Gemeinde über die Prüfung der Voraussetzungen für die Förderungswürdigkeit aufgrund einer Besichtigung (formlos)
- Bestätigung der öffentlichen Fremdenverkehrsorganisation, dass die Privatzimmer der Förderungswerber zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens drei Jahre über den Zimmernachweis der örtlichen Fremdenverkehrsorganisation zur Vermietung angeboten worden sind (formlos)
Fristen
Förderungsansuchen sind vor Durchführung der zu fördernden Investitionen (Auftragsvergabe bzw. Bestellung) bei der Standortgemeinde einzureichen.
Kosten
keine