Förderung Qualitätsverbesserung – Gastronomie

Gefördert werden Kosten für Investitionen zur Modernisierung von Gastronomiebetrieben mit ansprechendem Speise- und Getränkeangebot.

Voraussetzungen

Förderbar sind Gastronomiebetriebe, die als kleine Unternehmen gelten, der Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Vorarlberg angehören. Sämtliche Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung finden Sie in der Förderungsrichtlinie.

Erforderliche Unterlagen

  1. Genaue Projekt- und Unternehmensbeschreibung
  2. Detaillierte Kostenaufstellung
  3. Kreditwirtschaftliche Stellungnahme im Falle einer Fremdfinanzierung
  4. Bilanzanalysen für die letzten 3 Geschäftsjahre
  5. Betriebswirtschaftliche Rentabilitätsrechnung
  6. Firmenbuchauszug bzw. Gewerberegisterauszug
+ - Fristen
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen, vor Lieferung oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, erfolgen.
+ - Kosten
keine
+ - Rechtsgrundlagen
+ - Datenschutzrechtliche Informationen