Förderung Qualitätsverbesserung – Beherbergung

Gefördert werden Kosten für Investitionen zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben.

Voraussetzungen

Förderbar sind Beherbergungsbetriebe, die als kleine und mittlere Unternehmen gelten, der Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Vorarlberg angehören. Sämtliche Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung finden Sie in der Förderungsrichtlinie.

Erforderliche Unterlagen

  1. Genaue Projekt- und Unternehmensbeschreibung
  2. Detaillierte Kostenaufstellung
  3. Kreditwirtschaftliche Stellungnahme im Falle einer Fremdfinanzierung
  4. Bilanzen oder Bilanzanalysen für die letzten 3 Geschäftsjahre
  5. Firmenbuchauszug bzw. Gewerberegisterauszug
+ - Fristen
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen, vor Lieferung oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, erfolgen.
+ - Kosten
keine
+ - Rechtsgrundlagen