Förderung Photovoltaikanlagen auf versiegelten Flächen

Gefördert werden Photovoltaikanlagen mit mindestens 20 kWp Modulspitzenleistung auf versiegelten oder teilversiegelten Flächen, die dadurch einer Doppelnutzung zugeführt werden. Förderbar sind demnach insbesondere Photovoltaik-Überdachungen von Parkplätzen und befestigten Betriebsflächen sowie Wände und Mauern mit Lärmschutz und Stützfunktion.

Voraussetzungen

Anträge können von sämtlichen natürlichen und juristischen Personen gestellt werden. Sämtliche Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung finden Sie in der Förderungsrichtlinie (Hauptteil und Anhang 6).

Erforderliche Unterlagen

  1. Angebote bzw. Kostenvoranschläge
  2. Beschreibung des Vorhabens (technische Dokumentation)
  3. Falls vorhanden, eine vollständige Kopie des Antrags auf Förderung durch Investitionszuschuss gemäß § 9 EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom
+ - Fristen
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, erfolgen.
+ - Kosten
keine
+ - Rechtsgrundlagen