Nahversorgung - Förderung Lebensmittelnahversorgung
Gefördert werden
- Betriebskosten unter Berücksichtigung der Ertragslage, sofern dies zur Erhaltung der Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs notwendig ist;
- Investitionen zur Errichtung, Erweiterung, Rationalisierung oder Modernisierung von Betrieben des Lebensmittelhandels;
- Zustelldienste an Endverbraucher, die für Gemeinden oder vom Zentrum einer Gemeinde weit entfernte Ortsteile mit gefährdeter Lebensmittel-Nahversorgung regelmäßig (mindestens zweimal pro Woche) erbracht werden.
Voraussetzungen
Einreichen können Betriebe, die der Wirtschaftskammer Vorarlberg, Gremium „Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln“ angehören unter der Voraussetzung, dass sie:
- ein Vollsortiment an Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs führen und
- der Jahresumsatz € 2,5 Mio. netto nicht übersteigt und
- die Verkaufsfläche maximal 400 m² beträgt.
Einreichen können ebenfalls Gemeinden und Errichtungsgesellschaften für Investitionen.
Sämtliche Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung finden Sie in der Förderungsrichtlinie.
Erforderliche Unterlagen
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Für Investitionszuschüsse:
- genaue Projektbeschreibung
- Kostenvoranschläge bzw. Kostenschätzung
- Bilanz des letzten Wirtschaftsjahres
- Gewerbeschein
- bonitätsmäßige Beurteilung im Falle einer Kreditfinanzierung
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Für Betriebskostenzuschüsse:
- die Bilanz des Vorjahres
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Für Zustelldienste:
- Kostennachweise mit dem Ausmaß der Zustelldienste (Fahrtenbuch)
Fristen
Die Antragstellung gemäß § 4 Abs. 2 muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor
einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, erfolgen.
Kosten
keine