Förderung bei Mehrlingsgeburten
Um Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Geburt von Mehrlingen finanziell zu unterstützen stellt das Land Vorarlberg eine einmalige Förderung zur Verfügung.
Allgemeine Informationen
Das Land Vorarlberg unterstützt Familien bei der Geburt von Mehrlingen mit einer einmaligen finanziellen Förderung. Ziel der Förderung ist es, Eltern und Erziehungsberechtigte bei den zusätzlichen Aufwendungen nach einer Mehrlingsgeburt zu entlasten. Die Förderung beträgt 800 Euro bei einer Zwillingsgeburt, 1.200 Euro bei einer Drillingsgeburt sowie 400 Euro für jedes weitere Mehrlingskind. Anspruchsberechtigt sind die gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter der Kinder, insbesondere Eltern, Adoptiv- oder Pflegeeltern, vorrangig jener Elternteil, der die Familienbeihilfe bezieht.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind der Hauptwohnsitz des antragstellenden Elternteils bzw. der erziehungsberechtigten Person in Vorarlberg, Anspruch auf Familienbeihilfe für die Mehrlingskinder sowie die Antragstellung innerhalb des ersten Lebensjahres der Mehrlingskinder.
Erforderliche Unterlagen
Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe bzw. Ausgleichszahlung durch das Finanzamt für die Mehrlingskinder,
Bankbestätigung, Melde- bzw. Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde oder die Zustimmung zur Abfrage der Haushaltsdaten beim Wohnsitzgemeindeamt
Fristen
Antragstellung innerhalb des ersten Lebensjahres der Mehrlingskinder
Zuständige Stelle
Fachbereich Jugend und Familie
Verfahrensablauf
Die Förderung wird ausschließlich auf Antrag mittels digitalem Antragsformular gewährt.
Kosten
keine
Zusätzliche Informationen
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.