Unterstützung für KEM/KLAR-Regionen und Klimawandelanpassungsstrategien

Gefördert werden die Antragstellung und Teilnahme an den Förderprogrammen KEM und (KLAR!) sowie Beratungsleistungen zur Erstellung von Konzepten und Strategien zur Anpassung an den Klimawandel von Gemeinden.

Voraussetzungen

Einreichen können Gemeinden und Zusammenschlüssen von Gemeinden sowie Träger von KEM- und KLAR!-Regionen. Sämtliche Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung finden Sie in der Förderungsrichtlinie (Hauptteil und Anhang 3).

Erforderliche Unterlagen

Für KEM- und KLAR-Regionen:

  1. KLIEN-Antragsformular und Leistungsverzeichnis
  2. allfällige Rechnungen und Zahlungsbelege für externe Beratungskosten.

Für Gemeinden oder Gemeindezusammenschlüsse, die nicht an den Förderprogrammen KEM und KLAR teilnehmen:

  1. Rechnungen und Zahlungsbelege für externe Beratungskosten
+ - Fristen
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, erfolgen.
+ - Kosten
keine
+ - Rechtsgrundlagen
+ - Datenschutzrechtliche Informationen