Förderung von Klein- und Kleinstskigebieten
Förderbar sind Investitionen zum Erhalt der Liftanlagen, für Kleinstskigebiete auch Investitionen in sonstige Infrastruktur, die zum Betrieb des Kleinstskigebietes erforderlich ist.
Voraussetzungen
Förderwerber sind Gemeinden oder kleine und mittlere Schiliftunternehmen in Kleinst- oder Kleinskigebieten, die Mitglied der Wirtschaftskammer Vorarlberg sind.
Sämtliche Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung finden Sie in der Förderungsrichtlinie.
Erforderliche Unterlagen
- Projektbeschreibung
- Kostenaufstellung mit Darstellung der Finanzierung
- Jahresbilanz bzw. Einnahmen-/Ausgabenrechnung der letzten 3 Geschäftsjahre
- Nachweis der behördlichen Genehmigung aller vom Förderwerber betriebenen Schlepplifte
Fristen
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, erfolgen.
Kosten
keine