Jungunternehmerförderung

Gefördert werden Aufwendungen im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen und -übernahmen.

Voraussetzungen

Einreichen können sowohl natürliche als auch juristische Personen, welche sich erstmals hauptberuflich eine selbstständige gewerbliche Existenz schaffen. Sämtliche Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung finden Sie in der Förderungsrichtlinie.

Erforderliche Unterlagen

  1. Projektbeschreibung
  2. Kostenvoranschläge bzw. Kostenschätzungen
  3. Bestätigung der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) über die bisher unselbstständige Tätigkeit und deren Beendigung
  4. Gewerberegisterauszug
  5. Kreditwirtschaftliche Stellungnahme der Bank zur geplanten Finanzierung des Vorhabens und zur Bonität des Förderungswerbers (im Falle einer Fremdfinanzierung)
+ - Fristen
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, erfolgen.
+ - Kosten
keine
+ - Rechtsgrundlagen