Antrag auf Bau einer Forststraße
Allgemeine Informationen
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom konkreten Vorhaben ab. In der Regel werden insbesondere benötigt:
- Antrag bzw. Anmeldung mit Namen und Anschrift der Waldeigentümerin bzw. des Waldeigentümers oder der Bringungsgenossenschaft samt Kontaktdaten
- technischer Bericht mit den wesentlichen Projektdaten, z. B. Länge, Erschließungsfläche, Breiten, Längsneigung, Querungen, Brücken, Furten, Materialgewinnung, Baubeginn und Bauende
- Katasterlageplan und Übersichtslageplan
- Trassenprotokoll
- Angaben zu Planung und Bauaufsicht durch befugte Fachkräfte
- Zustimmungserklärungen fremder Grundeigentümerinnen bzw. Grundeigentümer, soweit Grundstücke Dritter betroffen sind
- bei Bedarf Unterlagen für mitbetroffene Natur- oder Wasserrechtsverfahren
Fristen
Zuständige Stelle
Verfahrensablauf
Nach Eingang des Antrags bzw. der Anmeldung samt Projektunterlagen prüft die Behörde die Unterlagen und fordert bei Bedarf ergänzende Unterlagen ein. Je nach Vorhaben kann ein Lokalaugenschein oder eine kommissionelle Verhandlung unter Beiziehung der erforderlichen Sachverständigen und Beiziehung der sonst gesetzlich vorgesehenen Stellen erfolgen. Bei bewilligungspflichtigen Forststraßen entscheidet die Behörde mit Bescheid. Bei anmeldepflichtigen Forststraßen gilt die Errichtung als genehmigt, wenn sie nicht innerhalb von sechs Wochen untersagt wird.