Familienzuschuss

Der Familienzuschuss des Landes Vorarlberg ist eine einkommensabhängige Unterstützungsleistung für Familien mit kleinen Kindern nach dem Bezug des Kinderbetreuungsgeldes und dient der finanziellen Entlastung in einer besonders betreuungsintensiven Lebensphase.

Allgemeine Informationen

Der Familienzuschuss wird für jedes Kind unmittelbar im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld für den maximalen Zeitraum von 18 Monaten gewährt, wenn:

  • das Kind den Hauptwohnsitz in Vorarlberg hat und die österreichische Staatsangehörigkeit besitzt oder als gleichgestellt im Sinne des § 6 Abs. 1 und 2 des Sozialleistungsgesetzes gilt;
  • das monatliche Familien-Nettoeinkommen nicht höher ist als die Einkommenshöchstgrenze (siehe Tabelle);
  • bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften mindestens ein Einkommen aus einer Teilzeitbeschäftigung vorliegt.

Voraussetzungen

Der Familienzuschuss wird für jedes Kind unmittelbar im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld für den maximalen Zeitraum von 18 Monaten gewährt, wenn • das Kind den Hauptwohnsitz in Vorarlberg hat und die österreichische Staatsangehörigkeit besitzt oder als gleichgestellt im Sinne des § 6 Abs. 1 und 2 des Sozialleistungsgesetzes gilt, • das monatliche Familien-Nettoeinkommen nicht höher ist als die Einkommenshöchstgrenze (siehe Tabelle), bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften mindestens ein Einkommen aus einer Teilzeitbeschäftigung vorliegt.

Erforderliche Unterlagen

keine
+ - Fristen
keine
+ - Verfahrensablauf
Der Antrag auf Familienzuschuss muss beim zuständigen Wohnsitz-Gemeindeamt eingebracht werden.
+ - Kosten
keine