Förderung der Einführung von Energiebuchhaltungsprogrammen in Gemeinden

Gefördert wird die erstmalige Anschaffung und Implementierung einer Energiebuchhaltungssoftware zur systematischen Erfassung und Auswertung von Energieverbräuchen in Gemeinden.

Voraussetzungen

Einreichen können Gemeinden sowie Zusammenschlüsse von Gemeinden (z.B. Klima- und Energiemodellregionen). Sämtliche Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung finden Sie in der Förderungsrichtlinie (Hauptteil und Anhang 2).

Erforderliche Unterlagen

  1. Rechnungen
  2. Zahlungsbelege
+ - Fristen
Die Antragstellung erfolgt bis zu 12 Monate nach Rechnungsdatum.
+ - Kosten
keine
+ - Rechtsgrundlagen
+ - Datenschutzrechtliche Informationen