Förderung der Einführung von Energiebuchhaltungsprogrammen in Gemeinden
Gefördert wird die erstmalige Anschaffung und Implementierung einer Energiebuchhaltungssoftware zur systematischen Erfassung und Auswertung von Energieverbräuchen in Gemeinden.
Voraussetzungen
Einreichen können Gemeinden sowie Zusammenschlüsse von Gemeinden (z.B. Klima- und Energiemodellregionen).
Sämtliche Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung finden Sie in der Förderungsrichtlinie (Hauptteil und Anhang 2).
Erforderliche Unterlagen
- Rechnungen
- Zahlungsbelege
Fristen
Die Antragstellung erfolgt bis zu 12 Monate nach Rechnungsdatum.
Kosten
keine