Förderung - Energie- und Umweltberatungen für Betriebe und Gemeinden (Impuls3)

Gefördert wird die Inanspruchnahme von externe Beratungsangeboten in den Themenfeldern Energie, Mobilität, Klimaschutz und Umwelt.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Vereine, kirchliche Organisationen, Gemeinden, gewerbliche Landwirte und Wohnungseigentümergesellschaften. Sämtliche Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung finden Sie in der Förderungsrichtlinie (Hauptteil und Anhang 1).

Erforderliche Unterlagen

  1. Rechnungen
  2. Zahlungsbelege
  3. Beratungsprotokoll
+ - Fristen
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, erfolgen.
+ - Kosten
keine
+ - Rechtsgrundlagen
+ - Datenschutzrechtliche Informationen