Förderung Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität in bestehenden Mehrwohnungshäusern

Gefördert wird die Errichtung von Leitungsinfrastruktur zum Aufbau einer Gemeinschaftsanlage zum Laden von E-PKW oder von E-Zweirädern.

Voraussetzungen

Einreichen können natürliche und juristische Personen, die Allein-Eigentümer von Mehrwohnungshäusern sind sowie Eigentümergemeinschaften. Sämtliche Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung finden Sie in der Förderungsrichtlinie (Hauptteil und Anhang 5).

Erforderliche Unterlagen

  1. Angebote bzw. Kostenvoranschläge
  2. Lageplan
+ - Fristen

Der Förderungsantrag ist spätestens sechs Monate nach Fertigstellung (Datum der Schlussrechnung) einzubringen.

+ - Kosten

Keine

+ - Rechtsgrundlagen
+ - Datenschutzrechtliche Informationen
+ - Downloads