Förderung Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität in bestehenden Mehrwohnungshäusern
Gefördert wird die Errichtung von Leitungsinfrastruktur zum Aufbau einer Gemeinschaftsanlage zum Laden von E-PKW oder von E-Zweirädern.
Voraussetzungen
Einreichen können natürliche und juristische Personen, die Allein-Eigentümer von Mehrwohnungshäusern sind sowie Eigentümergemeinschaften.
Sämtliche Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung finden Sie in der Förderungsrichtlinie (Hauptteil und Anhang 5).
Erforderliche Unterlagen
- Angebote bzw. Kostenvoranschläge
- Lageplan
Fristen
Der Förderungsantrag ist spätestens sechs Monate nach Fertigstellung (Datum der Schlussrechnung) einzubringen.
Kosten
Keine