Förderung Bürger- und Bürgerinnenbeteiligung für Klimaschutzprojekte
Gefördert wird die Vorbereitung und Umsetzung der Bürger- und Bürgerinnenbeteiligung bei Klimaschutzprojekten.
Voraussetzungen
Einreichen können natürliche und juristische Personen, gemeinschaftliche Zusammenschlüsse sowie Gemeinden und Bürgergemeinschaften.
Sämtliche Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung finden Sie in der Förderungsrichtlinie (Hauptteil und Anhang 4).
Erforderliche Unterlagen
- Detailliertere Projektbeschreibung, sofern sie über die im Antrag gemachten Informationen hinausgehen
Fristen
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, erfolgen (jedenfalls vor der aktiven Bewerbung für die Bürger- und Bürgerinnenbeteiligung).
Kosten
keine