Betriebsanlagenverfahren

Mit diesem Antrag können Sie die Genehmigung für die Errichtung, den Betrieb oder die Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage beantragen. Betriebsanlagen sind genehmigungspflichtig, wenn von der Anlage Auswirkungen auf Nachbarinnen und Nachbarn (z. B. durch Lärm, Geruch oder Erschütterungen), Beschäftigte, Kundinnen und Kunden, Umwelt, Verkehr oder andere geschützte Interessen ausgehen können.

Allgemeine Informationen

Die Betriebsanlagengenehmigung muss bereits vor der Errichtung und der Inbetriebnahme der Anlage vorliegen. Die Behörde prüft das konkret eingereichte Projekt auf die Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Bestimmungen. Je nach Vorhaben können weitere Bewilligungen, etwa nach Bau-, Naturschutz-, Wasser-, Forst- oder Abfallrecht, erforderlich sein.

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss so beschrieben sein, dass es der Behörde möglich ist, eine Beurteilung des Projektes bezüglich der Einhaltung der im Gesetz festgelegten Schutzinteressen vorzunehmen. Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn die Anlage die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Dafür müssen Gefahren für die Sicherheit und die Umwelt vermieden sowie der ausreichende Schutz der Nachbarn gewahrt werden.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Vorhaben ab. In der Regel werden benötigt:

  • Pläne und Skizzen (z. B. Lageplan, Grundrisse, Maschinenaufstellungsplan, Zufahrten, Stellflächen)
  • Betriebsbeschreibung mit Angaben über die betrieblichen Abläufe und die technischen Daten, wie z. B. Betriebszeiten, Anlieferungen, Lagerungen, Gefahrenquellen, Anzahl der Mitarbeiter, eingesetzte Maschinen, Kapazitäten, Emissionsangaben etc.
  • Abfallwirtschaftskonzept

Je nach Vorhaben kann die Vorlage spezieller Detailunterlagen erforderlich sein.

+ - Fristen

Die Behörde entscheidet nach vollständiger Einbringung so rasch wie möglich. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, hat die Behörde in Verfahren betreffend Betriebsanlagen längstens binnen vier Monaten bzw. in vereinfachten Genehmigungsverfahren binnen zwei Monaten nach Einlangen des vollständigen Genehmigungsansuchens und dessen Beilagen zu entscheiden.

+ - Zuständige Stelle
Zuständig ist jene Bezirkshauptmannschaft, in deren Bezirk sich die Betriebsanlage befindet.
+ - Verfahrensablauf
Nach Eingang des Antrags samt Projektunterlagen prüft die Behörde das Vorhaben unter Einbeziehung der erforderlichen Sachverständigen. Dazu kann eine kommissionelle Verhandlung unter Beiziehung der betroffenen Wohnnachbarn stattfinden. Wenn das Projekt für eine Beurteilung nach den gesetzlichen Voraussetzungen nicht ausreicht, kann die Beibringung ergänzender Unterlagen erforderlich sein. Das Ansuchen mündet sodann in einem Bescheid, der allen Parteien zugestellt wird.
+ - Kosten
Gebühren, Verwaltungsabgaben und allfällige Kommissionsgebühren nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Höhe hängt vom Umfang des Verfahrens ab.
+ - Zusätzliche Informationen
Die Gewerbeanmeldung ersetzt keine Betriebsanlagengenehmigung. Änderungen einer genehmigten Anlage können neuerlich genehmigungs- oder anzeigepflichtig sein. Eine frühe Abstimmung mit der zuständigen Bezirkshauptmannschaft wird empfohlen.
Weitere Informationen:
Betriebsanlagengenehmigung Checkliste.pdf

Die Unterlagen sind in strukturierter Form hochzuladen und vor dem Upload systematisch zu benennen, um die Identifizierung einzelner Dokumente im Zuge des Verfahrens (Indexierung) möglich zu machen.
Verwenden Sie hierzu bitte das Muster, welches unter Downloads zu finden ist.
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