Betriebsanlagenverfahren
Mit diesem Antrag können Sie die Genehmigung für die Errichtung, den Betrieb oder die Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage beantragen. Betriebsanlagen sind genehmigungspflichtig, wenn von der Anlage Auswirkungen auf Nachbarinnen und Nachbarn (z. B. durch Lärm, Geruch oder Erschütterungen), Beschäftigte, Kundinnen und Kunden, Umwelt, Verkehr oder andere geschützte Interessen ausgehen können.
Allgemeine Informationen
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Vorhaben ab. In der Regel werden benötigt:
- Pläne und Skizzen (z. B. Lageplan, Grundrisse, Maschinenaufstellungsplan, Zufahrten, Stellflächen)
- Betriebsbeschreibung mit Angaben über die betrieblichen Abläufe und die technischen Daten, wie z. B. Betriebszeiten, Anlieferungen, Lagerungen, Gefahrenquellen, Anzahl der Mitarbeiter, eingesetzte Maschinen, Kapazitäten, Emissionsangaben etc.
- Abfallwirtschaftskonzept
Je nach Vorhaben kann die Vorlage spezieller Detailunterlagen erforderlich sein.
Fristen
Die Behörde entscheidet nach vollständiger Einbringung so rasch wie möglich. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, hat die Behörde in Verfahren betreffend Betriebsanlagen längstens binnen vier Monaten bzw. in vereinfachten Genehmigungsverfahren binnen zwei Monaten nach Einlangen des vollständigen Genehmigungsansuchens und dessen Beilagen zu entscheiden.
Zuständige Stelle
Verfahrensablauf
Kosten
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen:
Betriebsanlagengenehmigung Checkliste.pdf
Die Unterlagen sind in strukturierter Form hochzuladen und vor dem Upload systematisch zu benennen, um die Identifizierung einzelner Dokumente im Zuge des Verfahrens (Indexierung) möglich zu machen.
Verwenden Sie hierzu bitte das Muster, welches unter Downloads zu finden ist.