Breitbandförderung für Unternehmen
Gegenstand der Förderung sind die einmalig anfallenden Erschließungskosten für die Errichtung der passiven physischen Infrastrukturen zur Einrichtung eines symmetrischen Gigabit-Zugangs für Unternehmen (KMU) durch einen Netzbereitsteller oder eine Betreiberin bzw. einen Betreiber von Kommunikationsdiensten.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft.
Sämtliche Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung finden Sie in der Förderungsrichtlinie.
Sämtliche Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung finden Sie in der Förderungsrichtlinie.
Erforderliche Unterlagen
- Legitimation des Bankkontos
- Providerangebot
- Detaillierte Projektbeschreibung
- Detaillierte Kostenaufstellung
- Firmenbuchauszug / Gewerberegisterauszug
Fristen
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, erfolgen.
Kosten
Keine