Breitband Landesförderung für Gemeinde/Regionalplanungsverband

Gegenstand der Förderung sind Investitionen in die gemeindeeigene Planung und/oder Errichtung von passiven Breitbandinfrastrukturen für Glasfasernetze, sofern in den betreffenden Gebieten noch keine ausreichende gigabitfähige Breitbandinfrastruktur bzw. Glasfaserinfrastruktur für Punkt-zu-Punkt Verbindungen vorhanden ist.

Voraussetzungen

Einreichen können Vorarlberger Gemeinden, Kooperationen von Vorarlberger Gemeinden, Regionalplanungsgemeinschaften oder Vorarlberger Gemeindeverbände. In besonders begründeten Fällen können auch öffentliche Unternehmen oder mehrheitlich im Eigentum von Gemeinden stehende Vereinigungen Förderungswerber sein.
Sämtliche Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung finden Sie in der Förderungsrichtlinie.

Erforderliche Unterlagen

  1. Planungsunterlagen (Bauplan, Trassenplan)
  2. Detaillierte Projektkostengliederung
+ - Fristen
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, erfolgen.
+ - Kosten

Keine

+ - Rechtsgrundlagen