Beratungsförderung
Förderbar sind externe Beratungsleistungen in folgenden Bereichen:
- Neuausrichtung des Unternehmens
- Strategische Unternehmensplanung
- Marktstrategien
- Konzepte zur Nachhaltigkeitsoptimierung
Voraussetzungen
Einreichen können kleine Unternehmen, die Mitglied der Wirtschaftskammer Vorarlberg sind.
Sämtliche Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung finden Sie in der Förderungsrichtlinie.
Sämtliche Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung finden Sie in der Förderungsrichtlinie.
Erforderliche Unterlagen
- Projektbeschreibung der Beraterin oder des Beraters samt Angebot
- Gewerberegisterauszug
- Firmenbuchauszug (wenn vorhanden)
- Letzte Jahresbilanz
Fristen
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, erfolgen.
Kosten
Keine